Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma EISSTRAHLEN – Andreas Wiedemann (im folgenden EISSTRAHLER genannt) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen werden vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung nicht anerkannt. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
Alle Vereinbarungen, die zwecks Ausführung einer Leistung getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Änderungen, Nebenabreden, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem jeweiligen Auftraggeber in laufender Geschäftsbeziehung.

2. Vertragsabschluss
Angebote von EISSTRAHLER sind grundsätzlich freibleibend und behalten ihre Gültigkeit bis 
4 Wochen nach Angebotsabgabe, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die von EISSTRAHLER schriftlich angebotene Leistung vom jeweiligen Auftraggeber gegengezeichnet oder schriftlich beauftragt wird.

3. Leistungen
Der gesamte, geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen EISSTRAHLER und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag, im Regelfall bestehend aus dem Angebot von EISSTRAHLER und der schriftlichen Beauftragung oder Bestätigung des Auftraggebers.
Angaben zu Ausführungsterminen sind unverbindlich, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
EISSTRAHLER ist, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber, berechtigt, ihr obliegende Leistungen ganz oder teilweise an Drittunternehmer zu vergeben, sofern dem nicht offensichtliche Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund unvorhersehbarer und nicht durch EISSTRAHLER zu vertretende Umstände wie Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, nicht rechtzeitige Belieferung durch Unterauftragnehmer, führen nicht zu einem Verzug von EISSTRAHLER. Die vereinbarte Leistungszeit verlängert sich um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so ist jede Partei berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils den Vertrag zu kündigen bzw. von diesem zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

4. Vergütung, Zahlungsbedingungen
Die erbrachten Leistungen von EISSTRAHLER werden entweder zu dem im jeweiligen Angebot aufgeführten Festpreis oder nach angefallenem Aufwand (Arbeitszeit, Verbrauchsmaterial, Überführungskosten) berechnet. Sonstige Leistungen, insbesondere Aufenthalts und Fahrkosten werden zusätzlich berechnet.
Alle Preise verstehen sich netto in Euro, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne sonstige Abzüge.
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen binnen 7 Tagen ab Rechnungseingang fällig und ohne Abzug auf die von EISSTRAHLER angegebene Zahlstelle in Euro zu bezahlen. Als Eingang zählt die elektronische Übersendung der Rechnung an den jeweiligen Auftraggeber.
Auftragsbezogene Fremdleistungen werden weiter berechnet. EISSTRAHLER ist jedoch berechtigt, einen Verwaltungskostenaufschlag von bis zu 15% pro Rechnungsbetrag der Fremdleistung dem Auftraggeber zu berechnen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von EISSTRAHLER anerkannt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht durch den Auftraggeber ist nur berechtigt, wenn außerdem der Gegenanspruch des Auftraggebers auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Abnahme, Fälligkeit und Gewährleistung
Der Auftraggeber ist zur Abnahme der ordnungsgemäß erbrachten Leistung von EISSTRAHLER verpflichtet.
Die von EISSTRAHLER erbrachte Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber diese nicht innerhalb von 3 Tagen nach Erbringung schriftlich beanstandet.
Die vereinbarte Vergütung ist mit Abnahme der Leistung zur Zahlung gemäß Nr. 4 fällig.
Nach erfolgter Abnahme ist der jeweilige Leistungsgegenstand innerhalb von 7 Werktagen abzuholen. Sollte die Frist überschritten werden, ist EISSTRAHLER berechtigt pro Tag 10€ brutto Miete in Rechnung zu stellen.
EISSTRAHLER leistet Gewähr für Mängel der erbrachten Leistung durch Nachbesserung, wenn der Auftraggeber dieses innerhalb der o.a. Frist einfordert. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind unerhebliche oder geringfügige Mängel der Leistung oder Vertragsverletzungen, die EISSTRAHLER nicht zu vertreten hat.
Mehrfache Nachbesserung ist grundsätzlich zulässig, schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche die Vergütung in angemessener Weise reduzieren oder vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, ausgenommen sind grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung.

6. Haftung
Der Auftraggeber stellt EISSTRAHLER von Haftungsansprüchen frei, die sich im Rahmen der Beauftragungen ergeben können; ausgenommen sind grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
EISSTRAHLER haftet nicht für den Ersatz von mittelbaren, indirekten Schäden oder von Folgeschäden oder entgangenem Gewinn.
EISSTRAHLER haftet weiterhin nicht für Beschädigungen, insbesondere an Kraftfahrzeugen, wie z.B. Risse im Lack oder im Spachtel, Lackabplatzern am Unterboden, an Schwellern und Kanten der Radhäuser, Blechverformungen sowie Schäden an Kabeln, Leitungen, Isolierungen und Kunststoffteilen.
Soweit die Haftung von EISSTRAHLER ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von EISSTRAHLER.

7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Bedingungen als lückenhaft erweist.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, streitige Punkte bei der Durchführung der Zusammenarbeit nach bestem Wissen und Gewissen einvernehmlich zu lösen und den Rechtsweg erst als ultima ratio zu beschreiten Gerichtsstand für alle Streitigkeiten eines auf diesen AGB beruhenden Vertragsverhältnisses, ist, soweit gesetzlich zulässig, Pinneberg. EISSTRAHLER ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dem Gericht seines Sitzes zu verklagen.

(Stand 08.2018)